Ein wenig skurril wirkt die Meldung ja doch, ein Kunstwerk, welches der Bevölkerung gewidmet ist, darf nicht auf einer Webseite gezeigt werden.

Speziell geht es um das Kunstwerk von Hans Haacke, das sich im Innenhof des Bundestages befindet. In großen Lettern liegt da das Wort „Der Bevölkerung“ inmitten der Erde aus den Wahlkreisen Deutschlands. Halten wir fest: gewidmet der Bevölkerung, bezahlt aus den Steuergeldern ebendieser.

Nun ist es so, das Künstler natürlich Rechte am eigenen Werk haben. Wird ein Werk nun fotografiert und online gestellt, stellt das eine Nutzung des Werkes dar, die eine Genehmigung des Künstlers bedarf. Da ein Künstler jetzt nicht mit tausenden Anfragen nach Nutzungsgenehmigungen belästigt werden will, überträgt er diese Aufgabe einer Verwertungsgesellschaft. Was der Musikbranche die GEMA, ist der Kunst die VG Bild-Kunst. An diese richtet der Interessent die Anfrage, bezahlt ein Honorar und darf seine eigenen Fotos nutzen.

Ebendiese VG Bild-Kunst meldete sich nun bei Frau Tursky-Harmann. Die SPD-Politikerin hatte auf ihrem Blog drei lizenzpflichtige Bilder von Kunstwerken veröffentlicht. Die Verwertungsgesellschaft wies sie darauf hin und forderte sie auf die Bilder entweder zu entfernen oder Lizenzgebühren zu bezahlen. Sie entschied sich für Letzteres und konnte auch für zwei Bilder eine Lizenz erwerben. Nur für das Foto des Kunstwerks von Hans Haacke wurde die Genehmigung verweigert. Die erstaunliche Antwort der VG:

“Herr Haacke ist mit der Veröffentlichung seines Werkes ‘Der Bevölkerung’ auf Ihrer Website leider nicht einverstanden.”

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